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2025: Diese Änderungen könnten (oder könnten auch nicht) für dich wichtig sein!

Das Jahr 2025 bringt einige rechtliche Änderungen mit sich – aber lass uns direkt entspannt starten: Nicht alles betrifft dich, wenn du eher klein unterwegs bist. Hier ein genauer Blick:

1. E-Rechnungen – betrifft dich das wirklich?

Ab Januar 2025 müssen Rechnungen im B2B-Bereich elektronisch und maschinenlesbar sein. Bedeutet: Wenn du an Buchhändler oder Shops verkaufst, brauchst du Tools, die XML oder ähnliche Formate unterstützen.
👉 Verkaufst du nur an Endkunden (B2C)? Dann kannst du das Thema abhaken – für dich bleibt alles wie gewohnt!

2. Barrierefreiheit – ab Juni Pflicht für Shops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sagt: Alle Online-Shops müssen barrierefrei werden – aber nur, wenn sie die Schwelle von 10 Mitarbeitenden oder 2 Millionen Euro Umsatz überschreiten.
👉 Betrifft dich das? Wahrscheinlich nicht, wenn du ein kleiner Shop bist. Trotzdem schadet es nicht, deine Website benutzerfreundlich zu gestalten – das freut nicht nur Kunden mit Einschränkungen, sondern auch deine Leser.

3. Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung wurde angepasst:

  • Rückblickend: Du darfst jetzt bis zu 25.000 Euro Jahresumsatz (statt bisher 22.000 Euro) machen, ohne Umsatzsteuer abzuführen.
  • Vorausblickend: Bleibst du unter 100.000 Euro Umsatz im aktuellen Jahr, ist alles im grünen Bereich.
    👉 Die meisten Autor*innen und kleinen Shops fallen hier locker drunter – also kein Grund zur Sorge.

Fazit

Die großen Änderungen 2025 sind überschaubar – und viele treffen dich nur, wenn du bereits ein bisschen größer unterwegs bist.

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